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Gerald Bäck (Gast) - 23. Sep, 21:52

Wahlgeheimnis

Dürfen die Wahlzeugen in der Wahlkommission eigentlich Aufzeichnungen darüber machen, ob und wann ich zur Wahl gehe? In Wien geschieht das nämlich regelmäßig, die Wahlzeugen der SPÖ zeichnen auf, wer wann zur Wahl geht und geben diese Informationen an die Zentrale weiter.

Ich weiß nicht, wie es gesetzlich aussieht, aber meinem subjektiven Rechtsempfinden nach, geht es doch niemanden etwas an, ob ich zur Wahl gehe.

Philipp (Gast) - 23. Sep, 22:36

also die wahlbeisitzer müssen jeden wähler bei der stimmabgabe chronologisch in das sog. abstimmungsverzeichnis (eine leere tabelle) eintragen und im sog. wählerverzeichnis (eine liste mit den namen, adressen, geb.daten aller wahlberechtigten im jeweiligen sprengel) abhaken - aus diesen beiden unterlagen ist also ersichtlich, wer eine stimme abgegeben hat und wer zuhause geblieben ist.

ob nun wahlzeugen, die ja beim ablauf der wahlhandlung nicht eingreifen dürfen sondern nur beobachterfunktion haben, eine abschrift dieser verzeichnisse anfertigen & weitergeben dürfen, weiß ich leider nicht. einsicht nehemen dürfen sie aber aller wahrscheinlichkeit nach.

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