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Mißbrauch durch Briefwahl? Am Freitag Entscheidung im Landtag

Vor Kurzem habe ich hier die Absurdität, nein die extreme Mißbrauchsgefahr des Wahlrechts durch die Briefwahl beschrieben.
Denn es ist möglich, das Gemeinderatsergebnis nachträglich zu verändern, da Briefwahlstimmen gültig sind, solange sie innerhalb von 8 Tagen nach der Wahl einlangen.
So stieg bei der Volksbefragung die Wahlbeteiligung von ca 25% (Wahltag) auf 36% eine Woche später.
Das ist untargbar.
Deswegen werden wir am Freitag im Landtag zwei Anträge zur Abstimmung bringen:
1.) Eine Briefwahlstimme soll nur dann gültig sein, wenn sie spätestsns am Wahltag bei der Wahlbehörde eingelangt ist.
2.) Ausserdem wollen wir einem weiteren Missbrauch den Riegel vorschieben.
Jetzt ist geplant sog "Wahlabos" auf Briefwahl zu ermöglichen.
Vorerst zwar beschränkt auf Menschen, die "bettlägrig" oder sonst bedürftig sind.(Wie immer man das kontrollieren will)
Jenen Personen soll automatisch immer, bei allen Wahlen eine Briefwahlstimme zugesandt werden, falls sie so ein "Abo" bestellen.
Einfach per Post, an jene Adresse, die sie angeben.(Wer immer das dann ausfüllt)
Man braucht kein großes Vorstellungsvermögen, um sich auszumalen, was hier in Krankenhäusern, Pflege-und Altersheimen alles "möglich" wird.
Deswegen unser zweiter Antrag: Kein Briefwahlabo!

Die geheime, individuelle Wahl ist eine enorme zivilisatorische Errungenschaft.
Sie darf nicht durch eklatanten Mißbrauch der Briefwahl ausgehöhlt werden.
Wir bemühen uns gerade, für diese zwei Anträge eine Mehrheit zu bekommen.
Morgen wird im Landtag darüber abgestimmt.
Ich werde berichten.
Michael (Gast) - 25. Mär, 11:42

Briefwahl prinzipiell

seh ich das aber schon richtig, dass du nix _prinzipiell_ gegen Briefwahl an sich hast, oder?

Wär auch doof, die Grünen gewinnen ja immer ganz gut noch ein Mandat dazu nach Auszählung der Briefwahlstimmen (zB von mir).

Ruth (Gast) - 25. Mär, 14:57

Wahlkartenabo

Ich war vor einigen Tagen am Magistrat (Unterstützungsunterschrift ausfüllen) als dort gerade ein Anruf von einer Dame eintraf, die wg Gehbehinderung ein Wahlkartenabo wollte. Ratlosigkeit herrschte unter den zuständigen Damen im Magistrat, weil zur Bestellung des Abos ein Formular ausgefüllt werden müsste, für das die Betroffene aufs Magistrat zu gehen hätte. - Was sie wegen ihrer Gehbehinderung aber eben nicht kann. Es scheint, dass die Wahlkartenabos für diejenigen, die sie wirklich brauchen würden, nicht funktionieren. Allerdings wäre es sehr wichtig, einen Weg zu finden, gehbehinderten Personen die Teilnahme an der Wahl zu erleichtern.

a.m. (Gast) - 5. Apr, 11:31

"1.) Eine Briefwahlstimme soll nur dann gültig sein, wenn sie spätestsns am Wahltag bei der Wahlbehörde eingelangt ist."

dann müsste man auch die Nationalratswahl reformieren, denn da ist eine Briefwahlstimme auch nach dem Wahltag mit einer bestimmten Einlangfrist gültig. Außerdem, wie soll die Post AM Wahltag eingelagen KÖNNEN, wenn das NUR der Sonntag ist? Samstags wird auch keine Post zugestellt. d.h. es ist de facto IMMER "2 Tage vor dem Wahltag Schluss mit dem Wählen". Und das wäre dann wieder unfair.

Wenn man Briefwahl will, sollte man in Zukunft immer nur das Endergebnis veröffentlichen dürfen per Gesetz, d.h. am Ende der Einlangfrist von Wahlstimmen. das sollte nicht am Wahlsonntag sein. Warum ist das denn sooo notwendig bereits am Wahlsonntag alles zu wissen? Da müssen sich Politiker eben in Geduld üben. Die Medien können das sowieso nicht.

Wolfgang (Gast) - 5. Apr, 14:19

Die Post

arbeitet auch am Wochenende, sie stellt eben nur nicht zu. Sollte logistisch aber kein Problem sein, nen Laster voll Briefchen, die alle an die selbe Adresse gehn, zuzustellen.

Meiner Meinung nach müsste ne kleine überparteiliche Delegation Leute, die die Wahl nicht besuchen können, am Wahltag abklappern, und die Stimmen einsammeln. Und gleichzeitig sicherstellen, dass die jeweilige Person bei der Stimmabgabe allein und unbeeinflusst ist (u.a. auch Familienmitglieder fernhalten).

Wie mans am besten mit Auslandsösterreichern macht, weiß ich nicht.

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