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Der Antrag

Um Spekulationen zu beenden.
Das ist der Antrag von SPÖ und uns Grünen zur Weiterentwicklung der Mariahilferstraße.Wird heute abgestimmt
Radler bleiben.
Beschluss- (Resolutions-) Antrag
der Gemeinderäte Mag. Rüdiger Maresch und Mag. Christoph Chorherr (Grüne) sowie
Peter Florianschütz und Georg Niedermühlbichler (SPÖ), eingebracht in der Sitzung des
Wiener Gemeinderates am 23. September 2013
Betreffend Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Projekt
Umgestaltung der inneren Mariahilfer Straße

BEGRÜNDUNG

Die Stadt Wien hat mit der Errichtung von FußgängerInnenzonen und umfassender Verkehrsberuhigung in der Vergangenheit sehr positive Erfahrungen gemacht. Ob es die Kärntner Straße, die Favoritenstraße oder die Meidlinger Hauptstraße war, stets gingen
mit den Veränderungen erhebliche Diskussionen einher, letztlich erwiesen sich die Neugestaltungen aber als Erfolge und fanden große Akzeptanz.
Auch die innere Mariahilfer Straße hat eine zentrale Bedeutung für Wien. Ihre
Besonderheit liegt in ihrer hohen Bedeutung als Einkaufsstraße, im hohen Aufkommen an FußgängerInnen und der Bekanntheit weit über die Stadtgrenzen hinweg.
Um diese Stärken weiter auszubauen und an zukünftige Herausforderungen anzupassen, soll auch sie als verkehrsberuhigte Zone (Fußgängerzone bzw. Begegnungszone) neu gestaltet werden. Dadurch soll sie mehr Platz für FußgängerInnen bieten, aber auch die Lebens- und Wohnqualität für AnrainerInnen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in
den umliegenden Straßen erhöhen. Selbstverständlich muss bei der Umgestaltung der Wirtschaftsverkehr in ausreichendem Maße berücksichtigt bleiben.
Mitte August 2013 hat eine mehrwöchige Erprobungsphase für Optimierungen der inneren Mariahilfer Straße begonnen. Diese mündet nun in einer Evaluierungsphase, in die auch die umgebenden Bezirke einbezogen werden. Aktuell werden Verkehrszählungen durchgeführt und weitere Analysen angefertigt. Nach Vorliegen der Ergebnisse sollen gegebenenfalls Adaptierungen erfolgen.

Die unterzeichneten GemeinderätInnen stellen daher gemäß § 27 Abs. 4 der
Geschäftsordnung für den Gemeinderat Wien folgenden
Beschluss- (Resolutions-) Antrag

Der Wiener Gemeinderat
- ersucht die Amtsführende Stadträtin für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke, alternative Streckenführungen der Buslinie 13A prüfen zu lassen
- ersucht weiters die Amtsführende Stadträtin für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz,
Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung nach Vorliegen und auf Basis der
Evaluierungsergebnisse folgende Maßnahmen auf der inneren Mariahilfer Straße bzw. in
den umgebenden Bezirken zu prüfen,
· ob die FußgängerInnenzone größer werden soll
· welche verkehrstechnischen Möglichkeiten beziehungsweise welche
Gestaltungselemente unmittelbar umsetzbar sind, damit eine gefahrlose und von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägte Nutzung der FußgängerInnenzone und der
Begegnungszone für sämtliche VerkehrsteilnehmerInnen, besonders aber die
FußgängerInnen, gewährleistet werden kann.
· in welcher Weise naheliegende Straßenzüge für den Radverkehr optimiert werden können
· ob und welche Querungsmöglichkeiten geöffnet werden sollen – vor einer
Entscheidung sind die Auswirkungen allfälliger Öffnungen auf die Verkehrssituation in den angrenzenden Seitengassen darzustellen und zu bewerten.
Nach Vorliegen der Ergebnisse der o. a. Punkte soll unter Berücksichtigung der
Ergebnisse des BürgerInnenbeteilungsverfahrens und des bereits erfolgten EU-weiten Auswahlverfahrens zur Gestaltung der Mariahilfer Straße möglichst rasch mit den notwendigen Umbauarbeiten begonnen werden.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.
Wien, am 23. September 2013

Die Presse: mieser Kampagnen-Journalismus

Edit (Samstag 21. Sept.):
Der von mir kritisierte Artikel wurde in der Online-Ausgabe geändert.
Siehe mein Edit 2 am Ende des Blogeintrags.


Manchmal kampagnisieren sogenannte Qualitätsblätter unter dem Niveau des Boulvards.
Der aktuelle Anlass: Die Tageszeitung "Die Presse"
Seit Wochen vergeht kein Tag, wo dort nicht mit einseitigen, polemischen oft auch falschen Berichten Stimmung gegen die neue Mariahilferstrasse gemacht wird.
OK, soll sein.Qualitätsjournalismus ist es jedenfalls nicht.
Aber folgendes ist wirklich jenseits.
In der aktuellen Samstagausgabe wird ein Antrag "vorgestellt", bei dem ich selbst ( Mit-)Antragsteller bin.
Überraschung: Deswegen kenne ihn, Wort für Wort.
Die Presse behauptet, er liege ihr vor.
Und dann schreibt der Journalist Stuhlpfarrer:
"Radfahren soll verboten werde".
Das ist erstunken und erlogen.
Das Gegenteil stimmt!
Wir denken gar nicht daran, Radfahren dort zu verbieten.
Und kein Wort davon steht in dem Antrag, den wir gemeinsam mit der SPÖ am Montag einbringen werden.
Hinweis: Es gibt Qualitätszeitungen, die über die Mariahilferstrasse berichten.
In der Schweizer NZZ zum Beispiel.
Das klingt dann so.

"....Die geifernde Gehässigkeit, mit der die Debatte geführt wird, dürfte auf Aussenstehende verstörend wirken. Man meint den Schaum, den mancher Leitartikler beim Schreiben vor dem Mund hatte, beim Aufschlagen der Zeitungen mit Händen zu greifen..."

Der Vergleich macht Sie sicher.

Edit 2:
Jetzt muß ich Respekt zollen.
Nach meiner sehr harsche Kritik wurde der Presseartikel in der Onlineausgabe geändert.
Jetzt steht dort nicht mehr; "Radfahren soll verboten werden", sondern der wichtige und klärende Zusatz " laut SP Kreisen".
Das ist ein ziemlich relavanter Unterschied.
Es stünde dem "hochrangigen SP Funktionär" gut an, zu seiner Aussage zu stehen und sich nicht hinter Anonymität zu verstecken.
Ja, manche SP Funktionäre wollen das Radfahren dort verbieten.
Wir nicht.
Und drum steht auch davon nichts im Antrag


Edit 3:
Hier der Antrag der von Grünen und SPÖ am Montag eingebracht wird
(damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann)


Beschluss- (Resolutions-) Antrag
der Gemeinderäte Mag. Rüdiger Maresch und Mag. Christoph Chorherr (Grüne) sowie
Peter Florianschütz und Georg Niedermühlbichler (SPÖ), eingebracht in der Sitzung des
Wiener Gemeinderates am 23. September 2013
Betreffend Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Projekt
Umgestaltung der inneren Mariahilfer Straße

BEGRÜNDUNG

Die Stadt Wien hat mit der Errichtung von FußgängerInnenzonen und umfassender Verkehrsberuhigung in der Vergangenheit sehr positive Erfahrungen gemacht. Ob es die Kärntner Straße, die Favoritenstraße oder die Meidlinger Hauptstraße war, stets gingen
mit den Veränderungen erhebliche Diskussionen einher, letztlich erwiesen sich die Neugestaltungen aber als Erfolge und fanden große Akzeptanz.
Auch die innere Mariahilfer Straße hat eine zentrale Bedeutung für Wien. Ihre
Besonderheit liegt in ihrer hohen Bedeutung als Einkaufsstraße, im hohen Aufkommen an FußgängerInnen und der Bekanntheit weit über die Stadtgrenzen hinweg.
Um diese Stärken weiter auszubauen und an zukünftige Herausforderungen anzupassen, soll auch sie als verkehrsberuhigte Zone (Fußgängerzone bzw. Begegnungszone) neu gestaltet werden. Dadurch soll sie mehr Platz für FußgängerInnen bieten, aber auch die Lebens- und Wohnqualität für AnrainerInnen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in
den umliegenden Straßen erhöhen. Selbstverständlich muss bei der Umgestaltung der Wirtschaftsverkehr in ausreichendem Maße berücksichtigt bleiben.
Mitte August 2013 hat eine mehrwöchige Erprobungsphase für Optimierungen der inneren Mariahilfer Straße begonnen. Diese mündet nun in einer Evaluierungsphase, in die auch die umgebenden Bezirke einbezogen werden. Aktuell werden Verkehrszählungen durchgeführt und weitere Analysen angefertigt. Nach Vorliegen der Ergebnisse sollen gegebenenfalls Adaptierungen erfolgen.

Die unterzeichneten GemeinderätInnen stellen daher gemäß § 27 Abs. 4 der
Geschäftsordnung für den Gemeinderat Wien folgenden
Beschluss- (Resolutions-) Antrag

Der Wiener Gemeinderat
- ersucht die Amtsführende Stadträtin für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke, alternative Streckenführungen der Buslinie 13A prüfen zu lassen
- ersucht weiters die Amtsführende Stadträtin für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz,
Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung nach Vorliegen und auf Basis der
Evaluierungsergebnisse folgende Maßnahmen auf der inneren Mariahilfer Straße bzw. in
den umgebenden Bezirken zu prüfen,
· ob die FußgängerInnenzone größer werden soll
· welche verkehrstechnischen Möglichkeiten beziehungsweise welche
Gestaltungselemente unmittelbar umsetzbar sind, damit eine gefahrlose und von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägte Nutzung der FußgängerInnenzone und der
Begegnungszone für sämtliche VerkehrsteilnehmerInnen, besonders aber die
FußgängerInnen, gewährleistet werden kann.
· in welcher Weise naheliegende Straßenzüge für den Radverkehr optimiert werden können
· ob und welche Querungsmöglichkeiten geöffnet werden sollen – vor einer
Entscheidung sind die Auswirkungen allfälliger Öffnungen auf die Verkehrssituation in den angrenzenden Seitengassen darzustellen und zu bewerten.
Nach Vorliegen der Ergebnisse der o. a. Punkte soll unter Berücksichtigung der
Ergebnisse des BürgerInnenbeteilungsverfahrens und des bereits erfolgten EU-weiten Auswahlverfahrens zur Gestaltung der Mariahilfer Straße möglichst rasch mit den notwendigen Umbauarbeiten begonnen werden.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.
Wien, am 23. September 2013

Neues ÖVP Plakat

Exklusiv
Das neue ÖVP Plakat

abgesandelt

Quelle: diese Analyse von Christoph Leitl (nach Jahrzehnten ÖVP Regierungsbeteiligung)

update Mariahilferstrasse

Die Entscheidung v.a. der Gewerkschaftsvertreter der Busfahrer der Wr Linien, an Samstagen auf der Mariahilferstrasse nicht fahren zu wollen, halte ich für falsch!
In diesem Zusammenhang darf ich in Erinnerung rufen, daß nächstes Jahr dort Betriebsratswahlen sind, und rot gegen blau rittert, welche grüner Verkehrspolitik, nun ja, "sehr reserviert" entgegenstehen.
In der Sache: Fußgängerzone plus öffentlicher Verkehr funktioniert in Graz, in Linz und etlichen anderen Städten.
Meiner Meinung funktioniert es auch in Wien.
Wenn man Wahlkampf möchte, kann man auch meine, daß Wien hier anders ist.
Grundsätzlich: Große Veränderungen stoßen auf Widerstand.

Und beinahe alle, die in den letzten Tagen auf der Mahü gegangen/geradelt sind, haben eine neue Stimmung unmittelbar erlebt. (auch akustisch: es ist leiser)
Es wird jetzt die eine oder andere Adaption geben.
Große Veränderungen brauchen auch eine Eingewöhnungsphase, und Veränderungen brauchen auch ihre Zeit.
Wir bleiben dran .-)

PS: Folgendes Faktum zur Debatte: In Wien gibt es rund 70 Fußgängerzonen, davon sind 42 für den Radverkehr geöffnet. Ein bekanntes Beispiel: Karlsplatz bei TU. Funktioniert!

Pre-opening: Die neue Mariahilferstrasse

Ist doch wunderbar.
Morgendliche Impressionen:

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Solarstandard, Balkonoffensive, neue Stellplatzregelung. Die neue Bauordnung

update 17.1. 2014:
Hier im Volltext das neue Garagengesetz und die Novelle derBauordnung.
Beide sind ab sofort in der öffentlichen Begutachtung.
Diese dauert rund 6 Wochen, dann wird die endgültige Version entwickelt, und den zuständigen Gremien (Ausschuß, Landesregierung und Gemeinderat vorgelegt)
Jedenfalls vor dem Sommer soll ein Beschluß erfolgen.




Lange und intensiv haben wir mit der SPÖ und den Beamten diese Bauordnungsnovelle diskutiert.
Ich glaube wirklich, sie ist ein Prunkstück der rot/grünen Regierung in Wien.
Hier die wichtigsten Punkte (wie es einem Blog gebührt, ein wenig ausführlicher)


Wiener Solarstandard


energybase

Neue Dienstleistungsgebäude (zB Bürogebäude) tragen künftig zur Erhöhung des Anteils an erneuerbarer Energie in Wien bei, mit der Novelle der Bauordnung wird der neue „Wiener Solarstandard“ eingeführt. Im Neubau wird auf bislang brach liegenden Fassaden- und Dachflächen saubere Energie erzeugt – also dort, wo sie auch benötigt wird. Solare Energieträger werden an der Außenhülle der Gebäude angebracht, sie erbringen eine Mindestleistung von 1 kW Peak pro 100m² Bruttogeschoßfläche. Mit nachgewiesenen, über die Norm hinausgehenden Effizienzmaßnahmen kann dieser Solarstandard auf 0,3 kW Peak reduziert werden (denn die beste kWh ist jene, die gar nicht benötigt wird).
Diesen Solarstandard gibt es m.E. in keiner Stadt der Welt.

Mindestraumhöhen in Erdgeschoßen


erdgeschoss

Lebendige Erdgeschoßzonen sind ein zentrales Ziel unserer Stadtentwicklungspolitik. Häufig werden jedoch nur gut 2 Meter hohe Sockelzonen errichtet, die Urbanität für Jahrzehnte verhindern.
Bisher war es nicht möglich, Mindestraumhöhen für das Erdgeschoß festzulegen. Da gewisse Nutzungen (etwa Handel oder Bildung) nur bei einer entsprechenden Raumhöhe möglich sind, soll der Stadtplanung die Möglichkeit eröffnet werden, im Bebauungsplan gegebenenfalls Mindestraumhöhen für Erdgeschoße vorzusehen.

Balkone auch straßenseitig möglich

balkon

Damit wird eine langjährige grüne Forderung erfüllt.
Bisher war es absurderweise verboten, straßenseitig Balkone zu errichten.
Das wird für mehr privaten Freiraum in der Stadt sorgen, aber auch das Stadtbild beleben.

Flexibilisierung der Stellplatzverpflichtung

Derzeit muss – von besonderen Ausnahmen abgesehen – für jede Wohnung ein KFZ-Stellplatz errichtet werden. Dies ist meist unabhängig vom tatsächlichen Bedarf und vor allem auch unabhängig von der Wohnungsgröße. Gerade beim Bau kleinerer Wohnungen verteuern diese Stellplätze die Baukosten deutlich. In Zukunft ist im Regelfall pro 100m² Nutzfläche ein Stellplatz zu errichten. Eine Reduktion der auf die einzelnen Wohnungen entfallenden Baukosten ist die Folge, gerade im Zusammenhang mit den kompakten und gut durchdachten Wohnungsgrundrissen der SMART-Wohnungen wird dies auch für die MieterInnen spürbar.
Ausserdem ist es möglich, bei Projekten in der Widmung eine noch geringere Stellplatzverpflichtung festzulegen, wenn der Bauwerber bereit ist, wirksame Maßnahmen für eine alternative Mobilität zu setzen (vergünstigte Car-sharing Angebote, Gratis-Jahresnetzkarten fürs erste Jahr, umfassende Mobilitätsberatung, etc.)

Städtebauliche Verträge

Wien wächst und benötigt neben zusätzlichen Wohngebäuden auch neue Infrastruktur wie Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, Erholungsflächen, Verkehrswege und Versorgungseinrichtungen. In der Wiener Bauordnung wird eine rechtliche Grundlage geschaffen, um in Zukunft privatrechtliche Verträge mit den GrundeigentümerInnen abzuschließen. In diesen werden gegenseitige Verpflichtungen zur Schaffung von Infrastruktur transparent festgelegt. Mit der Möglichkeit des privatrechtlichen Vertragsschlusses zwischen der öffentlichen Hand und privaten Bauträgern wird ein zentrales Werkzeug zur Steuerung städtebaulicher Projekte geschaffen.

Verpflichtende Gestaltungskonzepte für Grünflächen

In Zukunft wird bereits ab der Bauklasse II – bisher kam diese Regelung erst ab der Bauklasse III zur Anwendung – mit dem Ansuchen um Baubewilligung auch ein Gestaltungskonzept für die gärtnerisch auszugestaltenden Flächen des Bauplatzes erforderlich. Um zu gewährleisten, dass dieses Konzept auch tatsächlich umgesetzt wird bzw. davon abweichende Gestaltungsmaßnahmen als gleichwertig anzusehen sind, ist künftig als Beleg der Fertigstellungsanzeige die diesbezügliche Bestätigung eines Ziviltechnikers erforderlich.

Widmungskategorie „förderbarer Wohnbau“
Die Schaffung einer eigenen Widmungskategorie für förderbaren Wohnbau soll innerhalb des Wohngebietes erforderlichen Wohnraum mobilisieren. In diesem Widmungsgebiet dürfen nur Bauten errichtet werden, die die bautechnischen Spezifikationen in Anlehnung an die Wohnbauförderung erfüllen: Wärmeschutz und Nutzflächenbeschränkung pro Wohneinheit.
Der Korrektheit wegen sei hinzugefügt: Da es (aus rechtlichen Gründen leider) keine möglichkeit gibt, Liegenschaftseigentümer zu geförderten Wohnbau zu zwingen, soll die preisdämpfende Wirkung dieser Maßnahme nicht überschätzt werden.

Befristete Baulandwidmung
Durch die Möglichkeit, die Widmung „Bauland“ nur befristet festzulegen, soll verhindert werden, dass Grundflächen mit Baulandwidmung von ihren Eigentümern insofern „gehortet“ werden, als sie nicht oder nicht in absehbarer Zeit bebaut werden. Somit soll dadurch eine bodenmobilisierende Wirkung erzielt werden. Sofern die Baubewilligung innerhalb der Frist nicht erwirkt wird bzw. danach wegen Nichtkonsum erlischt, verfällt auch die Widmung.


Entfall der Verpflichtung zum Bau von Notkaminen
Die verpflichtende Errichtung von Notkaminen ist in der Bauordnung nicht mehr vorgesehen. Somit können Kamine weiterhin errichtet werden, es besteht aber keine Verpflichtung mehr. Auch diese Maßnahme senkt die Errichtungskosten von neuen Gebäuden.


Erleichterung von Dachgeschoßausbauten

Dachgeschoßausbauten für Wohnzwecke, soweit diese mit einer „Ansteilung“ („Aufklappung“) des bestehenden Daches (auch eines Flachdaches) verbunden sind, sollen künftig nicht mehr als Zubauten, sondern als „Änderungen von  Bauwerken“ gelten. Dadurch stehen ihnen Bestimmungen des aktuellen Bebauungsplanes nicht entgegen. Die Ausführung muss jedoch im Einklang mit dem städtebaulichen Erscheinungsbild stehen.


Erleichterte Wohnraumschaffung im Kleingarten
Kleingartenwohnhäuser müssen derzeit den Erfordernissen der Bauordnung für Wien hinsichtlich des Schallschutzes nicht entsprechen. Im Hinblick darauf, dass in Wien ein ständig steigender Bedarf an Wohnraum besteht, sind in Zukunft vermehrt Flächen mit der Widmung „Grünland - Erholungsgebiet - Kleingartengebiet“ dahingehend zu überprüfen, ob eine Umwidmung für ganzjähriges Wohnen möglich ist. Eine solche Umwidmung wird dann möglich, wenn die bautechnische Ausführung des Gebäudes nach den Kriterien der Wiener Bauordnung – insbesondere auch betreffend Schallschutz – erfüllt ist.


Erleichterungen für Aufzugszubauten
Zur barrierefreien Erschließung bestehender Gebäude werden auch Aufzugszubauten – sofern mit dem Stadtbild vereinbar – erleichtert. In Zukunft werden Bewilligungen für Aufzugszubauten auch dann zu erteilen sein, wenn sie über eine Baufluchtlinie in eine gärtnerisch auszugestaltende Fläche ragen.


Weitere Ökologisierung: ein eigenes „Regenwassermanagement“

Im Sinne einer weiteren Ökologisierung wird ein eigenes Regenwassermanagement vorgesehen. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, im Bebauungsplan eine Beschränkung der in den Kanal einleitbaren Niederschlagswässer vorzusehen, um bei Starkregenereignissen Überschwemmungen zu verhindern. Es bleibt der Bauwerberin/dem Bauwerber überlassen, welche Art der Beseitigung oder Speicherung des Regenwassers sie/er vornimmt.

Verbesserter Wärmeschutz für bestehende Gebäude
Mit einer Erhöhung der nachträglich zulässigen Anbringung einer Dämmstärke von 16 cm auf 20 cm kann bei Einsatz eines guten Dämmstoffes ein U-Wert von unter 0,15 W/m²k, und damit ein verbesserter Wärmeschutz erreicht werden. Darüber hinaus soll eine Vergrößerung der Gebäudehöhe um nicht mehr als 20 cm durch die nachträgliche Anbringung einer Wärmedämmung auf dem Dach zulässig sein.


Verpflichtung zur Erstellung eines „Bauwerksbuches“ sowie Dokumentationspflicht für Instandhaltungsmaßnahmen
Gemäß § 129 Abs. 5 ist der Eigentümer eines Bauwerks verpflichtet, dessen Bauzustand zu überwachen. Der Eigentümer eines Gebäudes soll nun verpflichtet werden, bestimmte Bauteile (z.B. Tragwerke, Fassadenkonstruktionen, Geländer, Brüstungen) selbst oder durch andere Personen (etwa einen Ziviltechniker) einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen und die Ergebnisse dieser Überprüfungen in einem von einem Ziviltechniker zu erstellenden Bauwerksbuch zu dokumentieren.

Baurechtlicher Geschäftsführer
Künftig schreibt der Gesetzgeber vor, dass für Bauführungen durch juristische Personen zwingend eine fachlich befugte Person als „baurechtlicher Geschäftsführer“ zu bestellen und der Behörde bekannt zu geben ist. Diese Person muss über die nötigen fachlichen Kenntnisse und die nötige Anordnungsbefugnis verfügen und ihrer Bestellung zugestimmt haben. Denn der baurechtliche Geschäftsführer zeichnet bei der Bauführung für die Einhaltung der Bauvorschriften verantwortlich. Damit wird sichergestellt, dass bei gesetzlichen Übertretungen auch Personen zur Verantwortung gezogen werden können. Eine finanzielle Mehrbelastung für die Bauwirtschaft ergibt sich daraus nicht.

Neuregelungen betreffend Abbruchreife

Gemäß dem geltenden § 129 Abs. 4 wäre der Abbruch eines Bauwerks anzuordnen, wenn dessen Instandsetzung einer Substanzveränderung von mindestens der Hälfte der vorhandenen Bausubstanz des Bauwerkes gleichkäme. Auf Basis dieser Rechtslage wäre ein solcher Abbruchauftrag auch dann zu erteilen, wenn die Instandsetzung technisch möglich ist. Um ein Provozieren von Abbruchaufträgen – betrifft insbesondere bewohnte bzw. in Schutzzonen befindliche Gebäude etwa aus spekulativer Absicht heraus – zu unterbinden, entfällt in dieser Bestimmung die derzeit normierte quantitative Betrachtung der für einen Abbruchauftrag erforderlichen Substanzveränderung. Hinzu kommt, dass im jeweiligen Einzelfall der Nachweis für die wirtschaftliche Undurchführbarkeit erbracht werden müsste. Somit kann auch kein technischer Abbruchauftrag, der einen Kündigungsgrund nach MRG darstellt, von den Eigentümern in spekulativer Absicht genutzt werden. Dieser Punkt ist von großer Bedeutung im Sinne der präventiven Maßnahmen, um Wohnungsspekulation entgegenzutreten.

Die USA spionieren in einem System, das sie selbst gebaut haben und das ihnen praktisch zur Gänze gehört

obama

Um mich nicht mit fremden Federn zu schmücken:
Nachfolgende Gedanken stammen von einem sehr guten Freund.
Sie sind es m.E. wert, breiter diskutiert zu werden:

Der Abhörskandal zeigt neben vielen anderen Dingen auch ein gewaltiges infrastrukturelles Problem auf: Europa hat zugelassen, dass die gesamte heutige Computer- und Internet-Infrastruktur und alle wesentlichen Services und Programme in amerikanischer Hand sind. Auf unseren Schreibtischen stehen amerikanische Computer, diese werden von einem der beiden amerikanischen Betriebssysteme betrieben, öffnen amerikanische Programme, suchen im amerikanischen Index des Internets und schicken ihre Daten über amerikanische Router durch amerikanische Server… Das ist bei uns zu Hause und im Büro so, aber auch in allen Firmen und auch in den Büros unserer Politiker. Sogar in Angela Merkels Büro stehen amerikanische PCs. Wäre es umgekehrt vorstellbar, dass Barack Obama das Weiße Haus mit europäischen Handies oder Computern ausstattet (wenn es denn welche gäbe)?

Würden wir akzeptieren, dass es in Europa nur mehr amerikanische Autos gibt und z.B. in Wien nur mehr amerikanische Baufirmen die Straßen bauen und von uns allen die Maut kassieren dürfen? Warum akzeptieren wir das eigentlich bei der wichtigsten infrastrukturellen Einrichtung der Gegenwart, dem Internet, und wundern uns dann auch noch, dass diese plötzlich keine "Europäischen Werte" enthält?

Europa hat in den 1960er Jahren beschlossen, dass es nicht sein kann, dass Passagiere nur mit amerikanischen Flugzeugen transportiert werden können. Heraus kam Airbus. Europa wollte auch nicht länger von amerikanischen GPS abhängig sein, heraus kam - gegen den Willen der USA - das Projekt Galileo, das ab 2014 eine noch genauere Ortung als das mittlerweile veraltete GPS zulassen wird. Europa könnte in einem ähnlich visionären Schritt eine neue Computer- und Internet-Infrastruktur entwickeln, natürlich noch viel besser, als wir es uns heute vorstellen können. Und vielleicht auch gleich in einer Weise, die es erlaubt, gegen Kriminalität vorgehen zu können, ohne europäische Werte und demokratischen Grundsätze mit Füßen zu treten. Ein solches Projekt wäre ein gigantischer Wirtschaftsimpuls für Europa, das know how ist entweder vorhanden oder entwickelbar – Europa baut ja auch einen Large Hadron Collider – und ein gewaltiger Markt ist sowieso gegeben.

Es ist nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sich darüber Gedanken zu machen, sondern auch politisch überlebensnotwendig, denn freies Denken, Computer und Internet haben mehr miteinander zu tun, als die meisten vor dem Prism-Skandal vermuteten.

Und, ja: es mag schon sein, dass nicht nur die Amerikaner im Internet spionieren, sondern auch die Franzosen und Engländer, aber die Amerikaner haben dabei einen gewaltigen Wettbewerbsvorteil: sie spionieren in einem System, das sie so sehr selbst gebaut haben, dass es ihnen praktisch zur Gänze gehört. Und dabei saugen sie nicht nur Daten, sondern auch gewaltige Summen von den Konsumenten aus Europa ab, ohne dass sie hier bisher durch besonders hohe Steuerzahlungen aufgefallen wären.

Ein Large-Hadron-Collider-Airbus-Galileo-Internet-Projekt ist groß. Das können nicht die Grünen, das kann auch nicht Österreich. Aber Europa könnte es können – genau jenes Europa, das viele arbeitslose Jugendliche hat und von dem es immer heißt, dass ihm ein Projekt fehlt.

Die neue Salzburger Regierung. Ein paar Gedanken zur Politik des Möglichen

In Salzburg gibts jetzt also eine Koalition aus ÖVP, Grünen und dem Team Stronach.

Bildschirmfoto-2013-06-13-um-09-20-19

Die Teilnahme des TS bringt uns (auch) viel Kritik ein.
Deswegen ein paar sehr grundsätzliche Gedanken zum Handwerk des Politischen am Beispiel Salzburg.

1. Astrid Rössler hat von Anfang an klargemacht, dass sie anderes wollte, nämlich schwarz-rot-grün. Dafür bedarf es auch der Zustimmung der anderen zwei Parteien, das hat sich, auch nach langem Bemühen, als unmöglich herausgestellt.

2. Alle, die jetzt die Teilnahme des Team Stronach kritisieren, mögen sich fragen, was die Alternative gewesen wäre.

3. Lustigerweise sind viele heftigen Kritiker der jetzt geschlossenen Koalition (vor allem aus der SPÖ) dieselben, die uns eine grüne Landeshauptfrau mit SPÖ und TS vorgeschlagen haben. Wie glaubwürdig ist das?

4. Denn bei Grün-Rot Stronach muß ich das Wahlergebnis in Erinnerung rufen.
Schwarz und Grün haben 18 Mandate, alle anderen zusammen auch. Das heisst: Gegen schwarz-grün gibt es keine Mehrheit.Die Erpressbarkeit durch nur einen Madatar von TS gibt es nicht.

5. Bei Grün-Rot-TS hätte man bei jedem Beschluss alle TS Mandatare gebraucht. Das hätte diese fragwürdige Partei weitaus stärker gemacht.

6. Den Grünen ist es gelungen, in Verhandlungen 3 Regierungsmitglieder durchzusetzen (3:3:1), d.h. die ÖVP hat entgegen ihrem erklärten Ziel, keine absolute Mehrheit in der Landesregierung.Also ist deren politischer Spielraum begrenzt worden.

bleibt 7. Was wäre die bessere Alternative angesichts des bestehenden Wahlergebnisses aus Sicht der Grünen?
Das tät mich wirklich interessieren.

Im Übrigen wird wesentlich sein, was genau umgesetzt wird. Da lohnt es jedenfalls, den ausgehandelten Koalitionspakt zu lesen.

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    Martin Schimak - 27. Okt, 13:14
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    Wer dich kennt,
    wird dir niemals unlautere Absichten unterstellen....
    Erwin Greiner - 26. Okt, 16:00
    Ein besonders krasses...
    ... dafür wie leicht es in der heutigen Medienwelt...
    Martin Schimak - 26. Okt, 14:16

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