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Heute geniere ich mich für Österreich

Ich bin fassungslos über das "offizielle Österreich".
Nelson Mandela war wahrscheinlich der größte lebende Politiker der Welt.
Vier US Präsidenten und die gesamte politisch Weltspitze wird im die letzte Ehre erweisen.
Und aus Österreich?
Reinhard Todt.
Für die vielen, die seinen Namen noch nie gehört haben: Der Bundesratspräsident.
Heute geniere ich mich für mein Land.

Gedanken zum Wahlausgang

Es lohnt, einen Wahlabend erst einmal zu überschlafen, dann die Auszählung der Wahlkarten abzuwarten, und schließlich Wahlergebnisse genau anzuschaun und nachzudenken.

Jetzt möchte ich einmal diese hervorragende Analyse von Georg Günsberg empfehlen. Sie richtet ihren Blick auf eine längere Perspektive und erhellt damit Trends.
(Nachfolgende Grafiken sind aus Günsbergs Blog)

Klar ist der langfristige und kontinuierliche Abstieg von ÖVP und SPÖ:

spoe

oevp

Ebenso klar ersichtlich ist das Wachstum der Grünen

gruene-nachhaltig

Hier ist jetzt klar zu erkennen, wo wir Grüne stark/oder schwach sind.

1. Bildungsabschluß (jeweils oben anklicken)
Bei Menschen mit Hochschulabschluß sind wir die Nr 1, je geringer der formale Bildungsgrad, desto schwächer unser Abschneiden



2. Bei untenstehenden zwei Grafiken (Alter & Geschlecht) zeigt sich:
Je weiblicher und je jünger desto stärker, je männlicher und älter desto schwächer.
Bei Frauen unter 29 sind wir Nr 1, bei Männer über 60, naja...






Hier zeigt sich: Wir haben einen Hoffnungsbereich: Männer!
Was das genau heisst, das soll uns in der nächsten Zeitbeschäftigen.

Gute Resultate erzielen wir in urbanen Räumen (Wenn ich drei Beispiele nennen darf: Nr 1 in Innsbruck und Graz, Nr 2 in Klagenfurt und in vielen anderen Städten auch) aber auch überall dort, wo wir kompetente, engagierte Menschen vo Ort haben, welche die Wähler/innen kennen. Hier ein Ort ausgerechnet im Weinviertel als Beispiel:
wolkersdorf

Schliesslich: Wir haben in allen 9 Bundesländern gewonnen, auch in Wien, wie wir jetzt, nach Auszählung der Wahlkarten wissen.
Und: Wir haben bundesweit das beste Ergebnis, das wir je hatten. Auch wenn wir alle uns mehr erhofft haben.

Die Debatte um die Mariahilferstrasse scheint kaum einen Einfluß aufs Wahlverhalten in Wien zu haben, innerhalb des Gürtels bleiben wir die Nr 1.

Wo die Neos stark sind, haben wir nicht so stark gewonnen, neben der ÖVP haben auch frühere Grün-Wähler/innen Neos gewählt.
Im Unterschied zur ÖVP ist es uns aber gelungen neue Wähler/innen anzusprechen, daher unser Zuwachs.
Christoph Hofinger von Sora meint, daß uns die Neos ca 2 Prozentpunkte "gekostet haben.
Deswegen ein paar Worte zu den Neos.
Vorweg nochmals Georg Günsberg.
Auch hier hilft die längerfristige Perspektive.
Die Neos sid heute wieder inetwa dort, wo das LIF schon einmal war:

lif

Vorerst möchte den Neos ausdrücklich meinen Respekt ausdrücken. Statt wie so viele nur über "die Politik" zu schimpfen, haben sie sich aufgerafft und versuchen es besser zu machen.Einiges an ihrem Programm halte ich für positiv, v.a. ihr Einsatz für Bildung.
Manch anderes halte ich für wenig schlüssig (sehr freundlich ausgedrückt).
Wie man gleichzeitig Steuern deutlich senken, und ohne deutliche Steigerung der Arbeitslosigkeit die Staatsquote senken kann, und gleichzeitig in Schulen investieren kann, das erschliesst sich mir nicht.
Tom Schaffer hat hierzu noch vor der Wahl einen lesenswerten Beitrag geschrieben.

OK, die nächsten Monate und Jahre werden zeigen, was sie hier wirklich wollen.
Viele Wähler/innen, auch solche mit starken Grün-Symphatien haben diesmals aus folgendem Grund Neos gewählt . Ich selbst habe es mehrfach gehört:
"Auch ich möchte wie Ihr Grüne den Stillstand in Österreichs Politik überwinden. Und v.a. nicht nocheinmal eine rot/schwarze Koalition. Das gelingt aber nur, wenn die Neos ins Parlament kommen. Deswegen wähle ich diesmal sie, weil der Unterschied zwischen 3,8% und 4,2% bei den Neos viel relevanter ist, als ob ihr 14% oder 14,2% bekommt"
Wir Wiener Grüne werden uns bei der Gemeinderatswahl 2015 jedenfalls sehr um jene bemühen, die am Sonntag Neos gewählt haben.

Noch ein Wort zur FPÖ:
Ein letztes Mal eine "Günsberg-Grafik":

fpoe-

Der Anteil der FPÖ war schon früher erschreckend hoch. es ist ein "unfortunately more if the same".
Absolute Neuigkeit ist es aber auch nicht.
Und ja, da muß auch uns etwas einfallen.

Wählerströme zeigen, daß wir, wenn auch im überschaubaren Ausmaß, sowohl vom BZÖ als auch von der FPÖ gewonnen haben.
Ich weiss es ist schwierig, und wir muten mit unserer Politik Menschen etwas zu, aber da ist in Zukunft, v.a. aus demographischen Gründen noch viel mehr möglich.
Interessant ist hier Wien. Was wurde uns da nicht alles Schreckliche vorhergesagt.
Und jetzt das: Totaler Absturz der ÖVP, und nach Wahlkarten liegt unser bescheidener Zuwachs gar ein kleines Stück über dem der FPÖ.


Auch wir müssen immer wieder unsere Positionen neu justieren und gewichten.
Unseren Dreiklang Nachhaltigkeit/Gerechtigkeit/Selbstbestimmung sollten wir, meine ich, sowohl auf Bundesebene wie auch in Wien mit neuem Leben füllen.

persönliches Fazit: Ich habe bei dieser Wahl mehr für uns erhofft, aber nicht viel mehr erwartet. Trotzdem: Wir haben ein plus von 1,9 Prozentpunkten.Die FPÖ eines von 3,1.
Wenn zweiteres medial als großer Sieg gefeiert wird, kann zweiteres keine Niederlage sein.
Unsere Klubwahlwette dürfte ich gewonnen haben.

PS: Hier noch drei weitere Wahlanalysen, die auch sehr bedenkenswert sind.
Michel Reimon
Marco Schreuder
Rudi Fussi
Volker Plass

Der Antrag

Um Spekulationen zu beenden.
Das ist der Antrag von SPÖ und uns Grünen zur Weiterentwicklung der Mariahilferstraße.Wird heute abgestimmt
Radler bleiben.
Beschluss- (Resolutions-) Antrag
der Gemeinderäte Mag. Rüdiger Maresch und Mag. Christoph Chorherr (Grüne) sowie
Peter Florianschütz und Georg Niedermühlbichler (SPÖ), eingebracht in der Sitzung des
Wiener Gemeinderates am 23. September 2013
Betreffend Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Projekt
Umgestaltung der inneren Mariahilfer Straße

BEGRÜNDUNG

Die Stadt Wien hat mit der Errichtung von FußgängerInnenzonen und umfassender Verkehrsberuhigung in der Vergangenheit sehr positive Erfahrungen gemacht. Ob es die Kärntner Straße, die Favoritenstraße oder die Meidlinger Hauptstraße war, stets gingen
mit den Veränderungen erhebliche Diskussionen einher, letztlich erwiesen sich die Neugestaltungen aber als Erfolge und fanden große Akzeptanz.
Auch die innere Mariahilfer Straße hat eine zentrale Bedeutung für Wien. Ihre
Besonderheit liegt in ihrer hohen Bedeutung als Einkaufsstraße, im hohen Aufkommen an FußgängerInnen und der Bekanntheit weit über die Stadtgrenzen hinweg.
Um diese Stärken weiter auszubauen und an zukünftige Herausforderungen anzupassen, soll auch sie als verkehrsberuhigte Zone (Fußgängerzone bzw. Begegnungszone) neu gestaltet werden. Dadurch soll sie mehr Platz für FußgängerInnen bieten, aber auch die Lebens- und Wohnqualität für AnrainerInnen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in
den umliegenden Straßen erhöhen. Selbstverständlich muss bei der Umgestaltung der Wirtschaftsverkehr in ausreichendem Maße berücksichtigt bleiben.
Mitte August 2013 hat eine mehrwöchige Erprobungsphase für Optimierungen der inneren Mariahilfer Straße begonnen. Diese mündet nun in einer Evaluierungsphase, in die auch die umgebenden Bezirke einbezogen werden. Aktuell werden Verkehrszählungen durchgeführt und weitere Analysen angefertigt. Nach Vorliegen der Ergebnisse sollen gegebenenfalls Adaptierungen erfolgen.

Die unterzeichneten GemeinderätInnen stellen daher gemäß § 27 Abs. 4 der
Geschäftsordnung für den Gemeinderat Wien folgenden
Beschluss- (Resolutions-) Antrag

Der Wiener Gemeinderat
- ersucht die Amtsführende Stadträtin für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke, alternative Streckenführungen der Buslinie 13A prüfen zu lassen
- ersucht weiters die Amtsführende Stadträtin für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz,
Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung nach Vorliegen und auf Basis der
Evaluierungsergebnisse folgende Maßnahmen auf der inneren Mariahilfer Straße bzw. in
den umgebenden Bezirken zu prüfen,
· ob die FußgängerInnenzone größer werden soll
· welche verkehrstechnischen Möglichkeiten beziehungsweise welche
Gestaltungselemente unmittelbar umsetzbar sind, damit eine gefahrlose und von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägte Nutzung der FußgängerInnenzone und der
Begegnungszone für sämtliche VerkehrsteilnehmerInnen, besonders aber die
FußgängerInnen, gewährleistet werden kann.
· in welcher Weise naheliegende Straßenzüge für den Radverkehr optimiert werden können
· ob und welche Querungsmöglichkeiten geöffnet werden sollen – vor einer
Entscheidung sind die Auswirkungen allfälliger Öffnungen auf die Verkehrssituation in den angrenzenden Seitengassen darzustellen und zu bewerten.
Nach Vorliegen der Ergebnisse der o. a. Punkte soll unter Berücksichtigung der
Ergebnisse des BürgerInnenbeteilungsverfahrens und des bereits erfolgten EU-weiten Auswahlverfahrens zur Gestaltung der Mariahilfer Straße möglichst rasch mit den notwendigen Umbauarbeiten begonnen werden.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.
Wien, am 23. September 2013

Die Presse: mieser Kampagnen-Journalismus

Edit (Samstag 21. Sept.):
Der von mir kritisierte Artikel wurde in der Online-Ausgabe geändert.
Siehe mein Edit 2 am Ende des Blogeintrags.


Manchmal kampagnisieren sogenannte Qualitätsblätter unter dem Niveau des Boulvards.
Der aktuelle Anlass: Die Tageszeitung "Die Presse"
Seit Wochen vergeht kein Tag, wo dort nicht mit einseitigen, polemischen oft auch falschen Berichten Stimmung gegen die neue Mariahilferstrasse gemacht wird.
OK, soll sein.Qualitätsjournalismus ist es jedenfalls nicht.
Aber folgendes ist wirklich jenseits.
In der aktuellen Samstagausgabe wird ein Antrag "vorgestellt", bei dem ich selbst ( Mit-)Antragsteller bin.
Überraschung: Deswegen kenne ihn, Wort für Wort.
Die Presse behauptet, er liege ihr vor.
Und dann schreibt der Journalist Stuhlpfarrer:
"Radfahren soll verboten werde".
Das ist erstunken und erlogen.
Das Gegenteil stimmt!
Wir denken gar nicht daran, Radfahren dort zu verbieten.
Und kein Wort davon steht in dem Antrag, den wir gemeinsam mit der SPÖ am Montag einbringen werden.
Hinweis: Es gibt Qualitätszeitungen, die über die Mariahilferstrasse berichten.
In der Schweizer NZZ zum Beispiel.
Das klingt dann so.

"....Die geifernde Gehässigkeit, mit der die Debatte geführt wird, dürfte auf Aussenstehende verstörend wirken. Man meint den Schaum, den mancher Leitartikler beim Schreiben vor dem Mund hatte, beim Aufschlagen der Zeitungen mit Händen zu greifen..."

Der Vergleich macht Sie sicher.

Edit 2:
Jetzt muß ich Respekt zollen.
Nach meiner sehr harsche Kritik wurde der Presseartikel in der Onlineausgabe geändert.
Jetzt steht dort nicht mehr; "Radfahren soll verboten werden", sondern der wichtige und klärende Zusatz " laut SP Kreisen".
Das ist ein ziemlich relavanter Unterschied.
Es stünde dem "hochrangigen SP Funktionär" gut an, zu seiner Aussage zu stehen und sich nicht hinter Anonymität zu verstecken.
Ja, manche SP Funktionäre wollen das Radfahren dort verbieten.
Wir nicht.
Und drum steht auch davon nichts im Antrag


Edit 3:
Hier der Antrag der von Grünen und SPÖ am Montag eingebracht wird
(damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann)


Beschluss- (Resolutions-) Antrag
der Gemeinderäte Mag. Rüdiger Maresch und Mag. Christoph Chorherr (Grüne) sowie
Peter Florianschütz und Georg Niedermühlbichler (SPÖ), eingebracht in der Sitzung des
Wiener Gemeinderates am 23. September 2013
Betreffend Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Projekt
Umgestaltung der inneren Mariahilfer Straße

BEGRÜNDUNG

Die Stadt Wien hat mit der Errichtung von FußgängerInnenzonen und umfassender Verkehrsberuhigung in der Vergangenheit sehr positive Erfahrungen gemacht. Ob es die Kärntner Straße, die Favoritenstraße oder die Meidlinger Hauptstraße war, stets gingen
mit den Veränderungen erhebliche Diskussionen einher, letztlich erwiesen sich die Neugestaltungen aber als Erfolge und fanden große Akzeptanz.
Auch die innere Mariahilfer Straße hat eine zentrale Bedeutung für Wien. Ihre
Besonderheit liegt in ihrer hohen Bedeutung als Einkaufsstraße, im hohen Aufkommen an FußgängerInnen und der Bekanntheit weit über die Stadtgrenzen hinweg.
Um diese Stärken weiter auszubauen und an zukünftige Herausforderungen anzupassen, soll auch sie als verkehrsberuhigte Zone (Fußgängerzone bzw. Begegnungszone) neu gestaltet werden. Dadurch soll sie mehr Platz für FußgängerInnen bieten, aber auch die Lebens- und Wohnqualität für AnrainerInnen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in
den umliegenden Straßen erhöhen. Selbstverständlich muss bei der Umgestaltung der Wirtschaftsverkehr in ausreichendem Maße berücksichtigt bleiben.
Mitte August 2013 hat eine mehrwöchige Erprobungsphase für Optimierungen der inneren Mariahilfer Straße begonnen. Diese mündet nun in einer Evaluierungsphase, in die auch die umgebenden Bezirke einbezogen werden. Aktuell werden Verkehrszählungen durchgeführt und weitere Analysen angefertigt. Nach Vorliegen der Ergebnisse sollen gegebenenfalls Adaptierungen erfolgen.

Die unterzeichneten GemeinderätInnen stellen daher gemäß § 27 Abs. 4 der
Geschäftsordnung für den Gemeinderat Wien folgenden
Beschluss- (Resolutions-) Antrag

Der Wiener Gemeinderat
- ersucht die Amtsführende Stadträtin für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke, alternative Streckenführungen der Buslinie 13A prüfen zu lassen
- ersucht weiters die Amtsführende Stadträtin für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz,
Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung nach Vorliegen und auf Basis der
Evaluierungsergebnisse folgende Maßnahmen auf der inneren Mariahilfer Straße bzw. in
den umgebenden Bezirken zu prüfen,
· ob die FußgängerInnenzone größer werden soll
· welche verkehrstechnischen Möglichkeiten beziehungsweise welche
Gestaltungselemente unmittelbar umsetzbar sind, damit eine gefahrlose und von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägte Nutzung der FußgängerInnenzone und der
Begegnungszone für sämtliche VerkehrsteilnehmerInnen, besonders aber die
FußgängerInnen, gewährleistet werden kann.
· in welcher Weise naheliegende Straßenzüge für den Radverkehr optimiert werden können
· ob und welche Querungsmöglichkeiten geöffnet werden sollen – vor einer
Entscheidung sind die Auswirkungen allfälliger Öffnungen auf die Verkehrssituation in den angrenzenden Seitengassen darzustellen und zu bewerten.
Nach Vorliegen der Ergebnisse der o. a. Punkte soll unter Berücksichtigung der
Ergebnisse des BürgerInnenbeteilungsverfahrens und des bereits erfolgten EU-weiten Auswahlverfahrens zur Gestaltung der Mariahilfer Straße möglichst rasch mit den notwendigen Umbauarbeiten begonnen werden.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.
Wien, am 23. September 2013

Neues ÖVP Plakat

Exklusiv
Das neue ÖVP Plakat

abgesandelt

Quelle: diese Analyse von Christoph Leitl (nach Jahrzehnten ÖVP Regierungsbeteiligung)

update Mariahilferstrasse

Die Entscheidung v.a. der Gewerkschaftsvertreter der Busfahrer der Wr Linien, an Samstagen auf der Mariahilferstrasse nicht fahren zu wollen, halte ich für falsch!
In diesem Zusammenhang darf ich in Erinnerung rufen, daß nächstes Jahr dort Betriebsratswahlen sind, und rot gegen blau rittert, welche grüner Verkehrspolitik, nun ja, "sehr reserviert" entgegenstehen.
In der Sache: Fußgängerzone plus öffentlicher Verkehr funktioniert in Graz, in Linz und etlichen anderen Städten.
Meiner Meinung funktioniert es auch in Wien.
Wenn man Wahlkampf möchte, kann man auch meine, daß Wien hier anders ist.
Grundsätzlich: Große Veränderungen stoßen auf Widerstand.

Und beinahe alle, die in den letzten Tagen auf der Mahü gegangen/geradelt sind, haben eine neue Stimmung unmittelbar erlebt. (auch akustisch: es ist leiser)
Es wird jetzt die eine oder andere Adaption geben.
Große Veränderungen brauchen auch eine Eingewöhnungsphase, und Veränderungen brauchen auch ihre Zeit.
Wir bleiben dran .-)

PS: Folgendes Faktum zur Debatte: In Wien gibt es rund 70 Fußgängerzonen, davon sind 42 für den Radverkehr geöffnet. Ein bekanntes Beispiel: Karlsplatz bei TU. Funktioniert!

Pre-opening: Die neue Mariahilferstrasse

Ist doch wunderbar.
Morgendliche Impressionen:

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Solarstandard, Balkonoffensive, neue Stellplatzregelung. Die neue Bauordnung

update 17.1. 2014:
Hier im Volltext das neue Garagengesetz und die Novelle derBauordnung.
Beide sind ab sofort in der öffentlichen Begutachtung.
Diese dauert rund 6 Wochen, dann wird die endgültige Version entwickelt, und den zuständigen Gremien (Ausschuß, Landesregierung und Gemeinderat vorgelegt)
Jedenfalls vor dem Sommer soll ein Beschluß erfolgen.




Lange und intensiv haben wir mit der SPÖ und den Beamten diese Bauordnungsnovelle diskutiert.
Ich glaube wirklich, sie ist ein Prunkstück der rot/grünen Regierung in Wien.
Hier die wichtigsten Punkte (wie es einem Blog gebührt, ein wenig ausführlicher)


Wiener Solarstandard


energybase

Neue Dienstleistungsgebäude (zB Bürogebäude) tragen künftig zur Erhöhung des Anteils an erneuerbarer Energie in Wien bei, mit der Novelle der Bauordnung wird der neue „Wiener Solarstandard“ eingeführt. Im Neubau wird auf bislang brach liegenden Fassaden- und Dachflächen saubere Energie erzeugt – also dort, wo sie auch benötigt wird. Solare Energieträger werden an der Außenhülle der Gebäude angebracht, sie erbringen eine Mindestleistung von 1 kW Peak pro 100m² Bruttogeschoßfläche. Mit nachgewiesenen, über die Norm hinausgehenden Effizienzmaßnahmen kann dieser Solarstandard auf 0,3 kW Peak reduziert werden (denn die beste kWh ist jene, die gar nicht benötigt wird).
Diesen Solarstandard gibt es m.E. in keiner Stadt der Welt.

Mindestraumhöhen in Erdgeschoßen


erdgeschoss

Lebendige Erdgeschoßzonen sind ein zentrales Ziel unserer Stadtentwicklungspolitik. Häufig werden jedoch nur gut 2 Meter hohe Sockelzonen errichtet, die Urbanität für Jahrzehnte verhindern.
Bisher war es nicht möglich, Mindestraumhöhen für das Erdgeschoß festzulegen. Da gewisse Nutzungen (etwa Handel oder Bildung) nur bei einer entsprechenden Raumhöhe möglich sind, soll der Stadtplanung die Möglichkeit eröffnet werden, im Bebauungsplan gegebenenfalls Mindestraumhöhen für Erdgeschoße vorzusehen.

Balkone auch straßenseitig möglich

balkon

Damit wird eine langjährige grüne Forderung erfüllt.
Bisher war es absurderweise verboten, straßenseitig Balkone zu errichten.
Das wird für mehr privaten Freiraum in der Stadt sorgen, aber auch das Stadtbild beleben.

Flexibilisierung der Stellplatzverpflichtung

Derzeit muss – von besonderen Ausnahmen abgesehen – für jede Wohnung ein KFZ-Stellplatz errichtet werden. Dies ist meist unabhängig vom tatsächlichen Bedarf und vor allem auch unabhängig von der Wohnungsgröße. Gerade beim Bau kleinerer Wohnungen verteuern diese Stellplätze die Baukosten deutlich. In Zukunft ist im Regelfall pro 100m² Nutzfläche ein Stellplatz zu errichten. Eine Reduktion der auf die einzelnen Wohnungen entfallenden Baukosten ist die Folge, gerade im Zusammenhang mit den kompakten und gut durchdachten Wohnungsgrundrissen der SMART-Wohnungen wird dies auch für die MieterInnen spürbar.
Ausserdem ist es möglich, bei Projekten in der Widmung eine noch geringere Stellplatzverpflichtung festzulegen, wenn der Bauwerber bereit ist, wirksame Maßnahmen für eine alternative Mobilität zu setzen (vergünstigte Car-sharing Angebote, Gratis-Jahresnetzkarten fürs erste Jahr, umfassende Mobilitätsberatung, etc.)

Städtebauliche Verträge

Wien wächst und benötigt neben zusätzlichen Wohngebäuden auch neue Infrastruktur wie Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, Erholungsflächen, Verkehrswege und Versorgungseinrichtungen. In der Wiener Bauordnung wird eine rechtliche Grundlage geschaffen, um in Zukunft privatrechtliche Verträge mit den GrundeigentümerInnen abzuschließen. In diesen werden gegenseitige Verpflichtungen zur Schaffung von Infrastruktur transparent festgelegt. Mit der Möglichkeit des privatrechtlichen Vertragsschlusses zwischen der öffentlichen Hand und privaten Bauträgern wird ein zentrales Werkzeug zur Steuerung städtebaulicher Projekte geschaffen.

Verpflichtende Gestaltungskonzepte für Grünflächen

In Zukunft wird bereits ab der Bauklasse II – bisher kam diese Regelung erst ab der Bauklasse III zur Anwendung – mit dem Ansuchen um Baubewilligung auch ein Gestaltungskonzept für die gärtnerisch auszugestaltenden Flächen des Bauplatzes erforderlich. Um zu gewährleisten, dass dieses Konzept auch tatsächlich umgesetzt wird bzw. davon abweichende Gestaltungsmaßnahmen als gleichwertig anzusehen sind, ist künftig als Beleg der Fertigstellungsanzeige die diesbezügliche Bestätigung eines Ziviltechnikers erforderlich.

Widmungskategorie „förderbarer Wohnbau“
Die Schaffung einer eigenen Widmungskategorie für förderbaren Wohnbau soll innerhalb des Wohngebietes erforderlichen Wohnraum mobilisieren. In diesem Widmungsgebiet dürfen nur Bauten errichtet werden, die die bautechnischen Spezifikationen in Anlehnung an die Wohnbauförderung erfüllen: Wärmeschutz und Nutzflächenbeschränkung pro Wohneinheit.
Der Korrektheit wegen sei hinzugefügt: Da es (aus rechtlichen Gründen leider) keine möglichkeit gibt, Liegenschaftseigentümer zu geförderten Wohnbau zu zwingen, soll die preisdämpfende Wirkung dieser Maßnahme nicht überschätzt werden.

Befristete Baulandwidmung
Durch die Möglichkeit, die Widmung „Bauland“ nur befristet festzulegen, soll verhindert werden, dass Grundflächen mit Baulandwidmung von ihren Eigentümern insofern „gehortet“ werden, als sie nicht oder nicht in absehbarer Zeit bebaut werden. Somit soll dadurch eine bodenmobilisierende Wirkung erzielt werden. Sofern die Baubewilligung innerhalb der Frist nicht erwirkt wird bzw. danach wegen Nichtkonsum erlischt, verfällt auch die Widmung.


Entfall der Verpflichtung zum Bau von Notkaminen
Die verpflichtende Errichtung von Notkaminen ist in der Bauordnung nicht mehr vorgesehen. Somit können Kamine weiterhin errichtet werden, es besteht aber keine Verpflichtung mehr. Auch diese Maßnahme senkt die Errichtungskosten von neuen Gebäuden.


Erleichterung von Dachgeschoßausbauten

Dachgeschoßausbauten für Wohnzwecke, soweit diese mit einer „Ansteilung“ („Aufklappung“) des bestehenden Daches (auch eines Flachdaches) verbunden sind, sollen künftig nicht mehr als Zubauten, sondern als „Änderungen von  Bauwerken“ gelten. Dadurch stehen ihnen Bestimmungen des aktuellen Bebauungsplanes nicht entgegen. Die Ausführung muss jedoch im Einklang mit dem städtebaulichen Erscheinungsbild stehen.


Erleichterte Wohnraumschaffung im Kleingarten
Kleingartenwohnhäuser müssen derzeit den Erfordernissen der Bauordnung für Wien hinsichtlich des Schallschutzes nicht entsprechen. Im Hinblick darauf, dass in Wien ein ständig steigender Bedarf an Wohnraum besteht, sind in Zukunft vermehrt Flächen mit der Widmung „Grünland - Erholungsgebiet - Kleingartengebiet“ dahingehend zu überprüfen, ob eine Umwidmung für ganzjähriges Wohnen möglich ist. Eine solche Umwidmung wird dann möglich, wenn die bautechnische Ausführung des Gebäudes nach den Kriterien der Wiener Bauordnung – insbesondere auch betreffend Schallschutz – erfüllt ist.


Erleichterungen für Aufzugszubauten
Zur barrierefreien Erschließung bestehender Gebäude werden auch Aufzugszubauten – sofern mit dem Stadtbild vereinbar – erleichtert. In Zukunft werden Bewilligungen für Aufzugszubauten auch dann zu erteilen sein, wenn sie über eine Baufluchtlinie in eine gärtnerisch auszugestaltende Fläche ragen.


Weitere Ökologisierung: ein eigenes „Regenwassermanagement“

Im Sinne einer weiteren Ökologisierung wird ein eigenes Regenwassermanagement vorgesehen. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, im Bebauungsplan eine Beschränkung der in den Kanal einleitbaren Niederschlagswässer vorzusehen, um bei Starkregenereignissen Überschwemmungen zu verhindern. Es bleibt der Bauwerberin/dem Bauwerber überlassen, welche Art der Beseitigung oder Speicherung des Regenwassers sie/er vornimmt.

Verbesserter Wärmeschutz für bestehende Gebäude
Mit einer Erhöhung der nachträglich zulässigen Anbringung einer Dämmstärke von 16 cm auf 20 cm kann bei Einsatz eines guten Dämmstoffes ein U-Wert von unter 0,15 W/m²k, und damit ein verbesserter Wärmeschutz erreicht werden. Darüber hinaus soll eine Vergrößerung der Gebäudehöhe um nicht mehr als 20 cm durch die nachträgliche Anbringung einer Wärmedämmung auf dem Dach zulässig sein.


Verpflichtung zur Erstellung eines „Bauwerksbuches“ sowie Dokumentationspflicht für Instandhaltungsmaßnahmen
Gemäß § 129 Abs. 5 ist der Eigentümer eines Bauwerks verpflichtet, dessen Bauzustand zu überwachen. Der Eigentümer eines Gebäudes soll nun verpflichtet werden, bestimmte Bauteile (z.B. Tragwerke, Fassadenkonstruktionen, Geländer, Brüstungen) selbst oder durch andere Personen (etwa einen Ziviltechniker) einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen und die Ergebnisse dieser Überprüfungen in einem von einem Ziviltechniker zu erstellenden Bauwerksbuch zu dokumentieren.

Baurechtlicher Geschäftsführer
Künftig schreibt der Gesetzgeber vor, dass für Bauführungen durch juristische Personen zwingend eine fachlich befugte Person als „baurechtlicher Geschäftsführer“ zu bestellen und der Behörde bekannt zu geben ist. Diese Person muss über die nötigen fachlichen Kenntnisse und die nötige Anordnungsbefugnis verfügen und ihrer Bestellung zugestimmt haben. Denn der baurechtliche Geschäftsführer zeichnet bei der Bauführung für die Einhaltung der Bauvorschriften verantwortlich. Damit wird sichergestellt, dass bei gesetzlichen Übertretungen auch Personen zur Verantwortung gezogen werden können. Eine finanzielle Mehrbelastung für die Bauwirtschaft ergibt sich daraus nicht.

Neuregelungen betreffend Abbruchreife

Gemäß dem geltenden § 129 Abs. 4 wäre der Abbruch eines Bauwerks anzuordnen, wenn dessen Instandsetzung einer Substanzveränderung von mindestens der Hälfte der vorhandenen Bausubstanz des Bauwerkes gleichkäme. Auf Basis dieser Rechtslage wäre ein solcher Abbruchauftrag auch dann zu erteilen, wenn die Instandsetzung technisch möglich ist. Um ein Provozieren von Abbruchaufträgen – betrifft insbesondere bewohnte bzw. in Schutzzonen befindliche Gebäude etwa aus spekulativer Absicht heraus – zu unterbinden, entfällt in dieser Bestimmung die derzeit normierte quantitative Betrachtung der für einen Abbruchauftrag erforderlichen Substanzveränderung. Hinzu kommt, dass im jeweiligen Einzelfall der Nachweis für die wirtschaftliche Undurchführbarkeit erbracht werden müsste. Somit kann auch kein technischer Abbruchauftrag, der einen Kündigungsgrund nach MRG darstellt, von den Eigentümern in spekulativer Absicht genutzt werden. Dieser Punkt ist von großer Bedeutung im Sinne der präventiven Maßnahmen, um Wohnungsspekulation entgegenzutreten.

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    Wer dich kennt,
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    Erwin Greiner - 26. Okt, 16:00
    Ein besonders krasses...
    ... dafür wie leicht es in der heutigen Medienwelt...
    Martin Schimak - 26. Okt, 14:16

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