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Steuergerechtigkeit?

Die hier geführte Debatte über die Erbschaftssteuer möchte ich (auch nach ein paar Recherchen) weiterführen.
Ist doch das Kriterium Steuergerechtigkeit sehr wichtig.
Natürlich werden, gemessen am Steueraufkommen auch in unserem Steuerkonzept erhöhte Energieabgaben dominant sein (v.a.aus Gründen der Senkung der Arbeitslosigkeit, um den Faktor Arbeit steuerlich deutlich zu entlasten zu können.
Trotzdem, ein "Problem" der Energiesteuern besteht darin, dass sie nicht oder kaum umverteilend wirken.
Es ist völlig unverständlich, dass Österreich, anders als durchaus "kapitalistische" Länder, wie die Schweiz oder die USA, Vermögen kaum besteuert:

Vermögensbez.Steuern Ö: 1,3
in der EU: 5,3
(in % des Abgabenaufkommens)

Das ist schlicht ungerecht und ungerechtfertigt.
Dass es geht, zeigen viele andere Länder.
Auch wir sollten das tun, und ich meine, dass es dafür auch Mehrheiten in der Bevölkerung gibt.
Z.B. sollte endlich zwischen klar gemeinnützigen Stiftungen und solchen, die bloss auch fiskalischen Gründen existieren klar unterschieden werden.

Anbei einige sehr interessante Zahlen von Bruno Rossmann, einem Ökonomen, der unser Team im Nationalrat ab Oktober verstärken wird:



Im Bundesministerium für Finanzen liegt eine Statistik über die Bemessungsgrundlagen der Erbschafts- und der Schenkungssteuer vor, die verschiedene Vermögenskategorien (Einheitswert des land- und- forstwirtschaftlichen Vermögens sowie der übrigen Grundstücke, Gutha-ben bei Banken, Wertpapieren, Betriebsvermögen, Hausrat etc.) getrennt für die Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die Zahl der Fälle ausweist.

Von der gesamten Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer in Höhe von ca. 2,2 Mrd. € (Aktiva; d.h. ohne Berücksichtigung der Passiva, die bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage abzuziehen sind) entfallen im Jahr 2005 etwas mehr als 1% auf land- und forstwirtschaftliches Vermögen, rund 36% auf die übrigen Grundstücke und gut 3% auf Betriebsvermögen. Ins Gewicht fallen weiters die Guthaben bei Banken (27%) und mit 12% erbschaftssteuerfreie Wertpapiere. Von der gesamten Bemessungsgrundlage bei der Schen-kungssteuer von etwa 1,2 Mrd. € entfallen im Jahr 2005 etwa 1 1/2% auf land- und forstwirt-schaftliches Vermögen, 18% auf die übrigen Grundstücke und ca. 52% auf Betriebsvermögen, wovon 94% auf Anteile an Kapitalgesellschaften entfallen. Gut 14% der Bemessungsgrundla-ge entfallen auf die Schenkung von Bargeld. Damit zeigt sich, dass im Rahmen der Erb-schaftssteuer die Grundstücke der privaten Haushalte eine dominante Rolle haben. Die Schenkungssteuer hingegen wird durch die Übertragung von Betriebsvermögen sowie durch Schenkungen von Bargeld dominiert. Die überragende Bedeutung des Betriebsvermögens bei Schenkungen ist wohl mit den Privatstiftungen in Zusammenhang zu bringen.

Wird der Anteil der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich von gut 0,09% des BIP auf 0,19% des BIP (EU-15-Durchschnitt für das Jahr 2004) angehoben, dann ließe sich ein Aufkommen von insgesamt gut 450 Mio. € erzielen. Geht man von den oben ermittelten Vermögensübertragungen in der Höhe von 15 Mrd. € (2000) aus, dann bedarf es eines durch-schnittlichen Steuersatzes von 3%, um zum Durchschnitt der EU-15 aufzuschließen. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass in den 15 Mrd. € nicht nur Grundvermögen (private Haus-halte, land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen), sondern auch erb-schaftssteuerbefreite inländische Bankguthaben und Forderungswertpapiere enthalten sind. Bleiben diese weiterhin erbschaftssteuerfrei, dann ist ein höherer Steuersatz notwendig, um ein Aufkommen von 450 Mio. € zu erreichen und damit zum europäischen Durchschnitt auf-zuschließen.
maschi - 10. Aug, 15:12

Flat Tax abschaffen

Wenn wir bei den Steuern und der Frage der "Steuergerechtigkeit" eine Debatte über die Erbschafts- und Schenkungssteuer in den Vordergrund stellen, dann führen wir meiner Ansicht eine reine Scheindebatte. In einer solchen Scheindebatte kann man hervorragend die jeweils ideologisch vorgegebenen Stellungen beziehen und im Endeffekt riskiert niemand irgendetwas. Denn alle einigermassen informierten Beteiligten wissen: Selbst wenn sich diese Debatte verselbständigt oder für eine der Seiten ganz dumm läuft, eigentlich ist es ziemlich wurst was herauskommt: Es geht nämlich um so gut wie nichts.

Vielleicht kann ich mit folgender kleiner Überlegung zur "Einkommensteuerprogression" einen Anstoss liefern, mal über eine wirklich wichtige Frage zu diskutieren: In Ö zahlt man bekanntlich zunächst Sozialversicherungsbeiträge und vom Rest dann Steuern. Wenn ich zB mal die für Gewerbetreibende geltenden Sätze veranschlage, dann ergibt sich durch Versicherung und Einkommensteuer überschlagsmässig folgende Gesamtbelastung: bis € 10000 Einkommen im Jahr werden 24% abgezogen, für die nächsten €15000 werden ca 53% abgezogen, für weitere rund €25000 werden ca 57% abgezogen, und für alle Einkommensteile darüber sinkt(!) die Belastung "dank" Höchstbemessungsgrundlage dann wieder auf 50%. Für Arbeiter und Angestellte ist die Lage ein ganz klein wenig besser - dank Steuerbegünstigung für 13. und 14. Gehalt.

Bitte liebe Grüne: Kümmert Euch doch zB darum, dass die real existierende Flat Tax in Österreich abgeschafft wird. Wenn das erledigt ist, reden wir dann auch über sinnvolle Formen der Vermögensbesteuerung, ok?

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